Autorenhinweise

für die bau aktuell
  • Bitte beachten Sie, dass „Bau aktuell“ nur Beiträge abdruckt, die von den Autoren exklusiv für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.
  • Bitte übermitteln Sie Ihr Manuskript in druckfertiger Fassung als Word-Datei auf elektronischem Weg unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, allenfalls auch Faxnummer, sowie E-Mail- Adresse, unter der Sie zu erreichen sind, an bau-aktuell@linde verlag.at oder an einen der Herausgeber.
  • Für die Angaben in der Autorenmarginalie benötigen wir jedenfalls neben Ihrem Vor- und Zunamen auch Ihre akademischen Grade sowie eine Kurzinformation über Ihren beruflichen Tätigkeitsbereich und -ort (z.B.: Rechtsanwalt in Wien mit dem Schwerpunkt Bau- und Vergaberecht; Geschäftsführer eines Bauunternehmens in Graz).
  • Bitte halten Sie Ihren Beitrag möglichst kurz – er sollte 2 bis 4 Druckseiten nicht übersteigen. Längere Beiträge sind nach Rücksprachemit den Herausgebern zum jeweiligen Schwerpunktthema möglich. Beachten Sie dabei als Richtwert, dass eine Druckseite durchschnittlich 5.000 Anschläge (inklusive Leerzeichen und Fußnoten) enthält und dass Abbildungen aller Art (auch Tabellen) das genannte Zeichenkontingent verringern.
  • Abzudruckende Fotos sind elektronisch im Format „tif“ mit einer Mindestauflösung von 300 dpi (Standardgröße b = 100 mm), ggf. mit Hinweis auf den/die Rechteinhaber zu übermitteln. Soll ein Beitrag Grafiken beinhalten, sind diese nach Möglichkeit im Format „.eps" zu gestalten. Alternativ können Fotos und Grafiken auch als hochauflösendes PDF abgeliefert werden.
  • Formal gliedert sich der Beitrag in Titel, Autorenkopfzeile (Vor und Zuname; akademische Grade sowie beruflicher Tätigkeitsbereich und -ort finden sich in der Autorenmarginalie) und den eigentlichen Text sowie am Ende eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen und Ergebnisse Ihres Beitrages.
  • Wir bitten Sie, die neue Rechtschreibung zu verwenden.
  • Bitte achten Sie auf eine entsprechende Gliederung Strukturierung Ihres Beitrages und verwenden Sie dementsprechend Subüberschriften. Die Nummerierung der Gliederungsebenen erfolgt ausschließlich mit arabischen Ziffern (z. B.: 1., 2., 3., 3.1., 3.2., 3.2.1., 3.2.2. usw.).
  • Hervorhebungen im Text erfolgen ausschließlich halbfett (nicht kursiv, gesperrt oder unterstrichen).
  • Datumsangaben machen Sie bitte in Ziffern, mit Punkten und Leerzeichen, wobei eine einstellige Angabe ohne Null geschrieben wird (z. B.: 31. 12. 2009 bzw. 1. 1. 2010); bei Geldbeträgen in Euro verwenden Sie bitte das Euro-Zeichen („€“).
  • Gesetzeszitierungen und Abkürzungen folgen den legistischen Richtlinien des BKA, insbesondere was die Verwendung von Abkürzungspunkten betrifft (Art., Abs., m. E., i. S. d., z. B., ...). Bitte vermeiden Sie jedoch – da die Zeitschrift sich als interdisziplinäres Magazin explizit auch an Nicht-Juristen wendet – weniger bekannte bzw. schwerverständliche Fachabkürzungen. Ansonsten sind bei Zitierungen (vor allem von Literatur) die „Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)“ in jeweils aktueller Auflage (derzeit 6. Auflage, 2008) zu beachten. Entscheidungen zitieren Sie bitte unter Angabe des Gerichts, des Datums und der Geschäftszahl.
  • Beim– nach Möglichkeit sparsamen – Einsatz von Fußnoten ist zu beachten, dass das Fußnotenzeichen imText am Ende des Satzes nach dem Punkt (im Beisatz nach dem Beistrich) zu setzen ist, es sei denn, die Fußnotenangabe bezieht sich ausschließlich auf das davorstehende Wort. Fußnoten beginnen in Großschreibung und enden mit einem Punkt. Zitate, die erstmalig erfolgen, sollen unter Anführung des ganzen Buch- oder Beitragstitels erfolgen. Bei Büchern sollen die Auflage (durch eine hochgestellte Zahl) ebenso wie das Erscheinungsjahr, nicht aber der Verlag angeführt werden; Autor bzw. Herausgeber sind generell kursiv anzuführen. Zwischen Werktitel und Seitenangabe ist ein Beistrich zu setzen. Ab dem zweiten Zitat wird das bereits vollständig angeführte Werk nur noch abgekürzt zitiert.
  • Mit der Einreichung des Manuskriptes räumt der Autor dem Verlag für den Fall der Annahme das übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte ausschließliche Werknutzungsrecht (§ 24 UrhG) der Veröffentlichung in dieser Zeitschrift ein, einschließlich des Rechts der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren (Druck, Mikrofilm usw.) und der Verbreitung (Verlagsrecht) sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen, des Rechts der Vervielfältigung auf Datenträgern jeder Art, der Speicherung in und der Ausgabe durch Datenbanken, der Verbreitung von Vervielfältigungsstücken an die Benutzer, der Sendung (§ 17UrhG), der sonstigen öffentlichen Wiedergabe (§ 18UrhG) sowie der öffentlichen Zurverfügungstellung, insbesondere über das Internet (§ 18a UrhG). Gemäß § 36 Abs. 2 UrhG erlischt die Ausschließlichkeit des eingeräumten Verlagsrechts mit Ablauf des dem Erscheinen des Beitrages folgenden Kalenderjahres; dies gilt für die Verwertung durch Datenbanken nicht.
  • Vor Drucklegung erhalten Sie noch einmal Korrekturfahnen zugesandt. Die Letztkorrektur sollte sich auf das unbedingt Notwendige (wie allenfalls noch vorhandene Druck- bzw. Satzfehler) beschränken.

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